Europacup, Hoorn, Ijsselmeer, Niederlande, 2009

Philipp Buhl 12. in der Gesamtwertung
Philipp Buhl 12. in der Gesamtwertung, aber in all seinen vier gewerteten Wettfahrten (von gesamt sechs) den Europacup-Sieger Marc de Haas (NED) besiegt. (Bild: Friedl Buhl)

Prächtige Erfolgsserie von Philipp Buhl durch zwei Disqualifikationen überschattet.

Eine beeindruckende sportliche Leistung zeigte Lasersegler Philipp Buhl beim Europacup vor Hoorn auf dem Ijsselmeer. Zwei Disqualifikationen dämpften jedoch die Freude, vor allem eine völlig überflüssige und höchst fragwürdige Jury-Entscheidung.
Buhl erkämpfte sich unter 54 Teilnehmern aus 14 Nationen in vier von insgesamt sechs Wettfahrten die hervorragenden Ränge 2, 2, 5 und einen überzeugenden Sieg.
In zwei weiteren Wettfahrten lief es für Buhl allerdings unglücklich, und er verpasste somit einen Podestplatz in der Gesamtwertung und den Sieg in der U21-Juniorenwertung. Am Ende reichte es noch für den 12. Platz.


(Hoorn, 15./17.05.2009 (Text und Bild: fb))
Vizeeuropameister (Junioren) Buhl begann die Wettfahrtserie auf dem Ijsselmeer bei mittlerer Windstärke mit einem zweiten Rang. Damit verwies er u. a. die Spitzensegler des Gastgeberlandes, van Schaardenburg und de Haas bereits im ersten Wettbewerb auf die Plätze.

Pech für Buhl in der zweiten Wettfahrt. Bei mehreren Versuchen der Wettfahrtleitung, die Boote bei schwierigen Windverhältnissen korrekt über die Startlinie zu bringen, erntete auch der Allgäuer wegen Frühstart eine Disqualifikation für die Folgewettfahrt, die am selben Tag nicht mehr zustande kam.

Am Folgetag durfte der Segler vom Bayern Sailing Team wegen der Startstrafe vom Vortag zunächst nicht an den Start. Im vierten Race meldete er sich wieder als Zweitbester in der Spitzengruppe zurück.

Im anschließenden Race kam es zu einer ärgerniserregenden Situation mit der Jury. In kämpferischer Weise setze Philipp auf dem Raumschotkurs bei kräftigem Wind der Stärke 4-5 Beaufort zum Überholen an und wurde von der Jury wegen vermeintlich verbotener Vortriebshandlungen (Pumpaktionen) prompt aus dem Rennen gepfiffen.
Eine gleiche skandalöse Fehlentscheidung wiederfuhr ihm 2008 beim Final-Race zur JoEM in der identischen Situation. Wenn ein Segler auf Raumkurs vorjettet, sind andere Komponenten dafür ursäcklich, aber ganz sicher nicht irgendwelches ungezieltes Pumpen. (Siehe hierzu auch Kommentar unten)

Philipp wollte sich am letzten Regattatag aufgrund des enttäuschenden Vortagesgeschehen jedoch nicht den Kampfgeist nehmen lassen - im Gegenteil. Bei starkem Wind und bis zu 1,5 m hoher Welle setzte er vor allem auch seine athletische Stärke voll ein und segelt zunächst als Fünfter und am Schluss als souveräner Sieger über die Ziellinie. Obwohl er ein Drittel der Wettbewerbe nicht in die Wertung bringen konnte, reichte es ihm dennoch zum 12. Platz in der Gesamtwertung und vierten Rang der U21-Juniorenwertung. Zudem lag er in der Gruppe seiner deutschen Kollegen vorne. Gewonnen haben den Europacup von Hoorn die Niederländen: Marc de Haas vor Roelof Bouwmeester und Eduardo van Vianen.

Kommentar
Die Fachwelt ist sich überwiegend einig, dass bei größeren Windkräften (ab ca. 3 Beaufort) die Anwendung der Regel 42 (unerlaubte bzw. erlaubte Vortriebsmittel) teils unsinnig und ungerechtfertigt ist. Manche Jollen-Segelklassen (z. B. 470er) setzen sie daher bei gegebenen Situationen per Flagge offiziell außer Kraft, um Fehlauslegungen zu vermeiden.
Die Laserklasse ist leider noch nicht soweit. Es bleibt zu hoffen, dass sie diesen überfälligen Fortschritt bald zustande bringt.

Dazu müssen auf breiter Ebene, insbesondere auch von den Trainern, die fachlich richtigen Sichtweisen und Beurteilungen segeltechnischer Zusammenhänge den Jury-Leuten gegenüber verdeutlicht werden. Ihnen fehlt im leistungssportlichen Jollensegeln oftmals die eigene Erfahrung und somit auch der Einblick in die feinen segeltechnischen Komponenten.

Jury-Leute, die Segler bei 4 und mehr Beaufort während des Segelns wegen vermeintlich unerlaubtem Vortrieb anpfeifen mögen an die Korrektheit ihrer Entscheidung glauben. Aber sie irren! Was Segler hierbei in das System mittels gekonnter Schotzüge und Körperbewegungen hineinarbeiten, dient ausschließlich einem Zweck: „… den Trimm von Segel und Bootskörper anpassen …“, anzupassen an die Windströmung und Welle. Genau dies darf die Besatzung laut Abschnitt 42.1
Würde ein Segler bei diesen Wind- und Wellenkräften in unspezifischer Weise einfach mit all seinen Kräften über Schotzüge und pumpartigen Ausreitaktionen Energie ins Boot hineinarbeiten, beliefe sich dieser Vortiebs-Anteil dennoch nur bei 0.X %, und es wäre unter dem Strich garantiert langsamer, weil das Perfektionieren des anpassenden Trimms dadurch kaum stattfände oder zumindest empfindlich beeinträchtigt würde.

Änderung der Vortriebsregel in der Laserklasse tut also dringend Not – wegen Vermeidung von Ungerechtigkeiten und nicht zuletzt, um einem Attraktivitätsverlust im Segelsport entgegenzuwirken. Es darf nicht sein, dass fragwürdige Regelauslegungen dem Segelsport den ästhetischen Ausdruck des leistungssportlichen, athletischen und kunstvollen Agierens nehmen. Manche sehen Segeln teils oder tendenziell ohnehin schon eher als Randsport. Gegenüber diesen Sichtweisen sollte möglichst nicht Vorschub geleistet werden.
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